SROKA Kleinwindanlagen

Kleinwindanlagen

Die Einsatzgebiete von kleinen Windturbinen und Hybridanlagen sind die Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe sowie private Haushalte.

Anwendungsfälle für Windräder

  • Reduzierung des Stromeinkaufs, Deckung der Strom-Grundlast
  • Energiespeicher füllen zur Abdeckung von Verbrauchsspitzen
  • Erzeugung von Warmwasser und Heizungsenergie
  • Stromerzeugung für E-Roller, E-Bikes und Elektroautos
  • Wasser fördern und pumpen
  • Energieversorgung als Insellösung
Kleinwindanlage für die Landwirtschaft

HAWT Horizontal Axis Wind Turbines (Windrad horizontal)

Horizontale Windräder verwenden an einem Rotor angebrachte aerodynamische Flügel, die entweder Auf- oder Abwinde nutzen können. Es ist die aktuell am meisten verbreitete Art von Windrädern.

Infos und Hinweise

  • Einsatz im bodennahen Bereich 8 m bis 50 m Höhe
  • Ertragsvorteil gegenüber vertikalen Kleinwindanlagen durch größere Rotorflächen
  • Standorte mit homogener Windströmung und konstanten Windrichtungen nötig
  • Schattenwurf und Geräuschemission im wohnnahen Bereich eventuell problematisch, muss genau überprüft werden
  • Vogelschlag auf Grund der Anlagengröße unwahrscheinlich

Produktübersicht HAWT

  • HAWT 5,0 kW EA70 passive Pitchsteuerung
  • HAWT 7,5 kW F40 asynchrone Arbeitsweise
  • HAWT 10 kW WF10 starre Flügel
  • HAWT 20 kW EA 200 aktive Pitchsteuerung
  • HAWT 60 kW N60-23 starre Flügel
  • HAWT 100 kW N100-24 starre Flügel

VAWT Vertical Axis Wind Turbines (Windrad vertikal)

Windkraftanlagen mit vertikaler Achse zeichenen sich duch eine vertikal angeordnete Hauptrotorwelle aus. Die Windkraft kann aus unterschiedlichen Richtungen genutzt werden, was vorteilhaft ist für Standorte mit schwankenden Winden.

Infos und Hinweise

  • Einsatz im bodennahen Bereich 8 m bis 50 m Höhe
  • Standorte mit schwankenden Windrichtungen und unruhigen Windströmungen/Windböen unproblematisch
  • Schattenwurf vernachlässigbar
  • Geräuschemission sehr gering, innerhalb der gesetzlichen Vorschriften
  • Kein Vogelschlag
  • kein Fledermausschlag
  • Einsatz im wohn- und gewerbenahen Bereich
  • Aus Kosten-Ertrag-Gründen unter 10 kW derzeit problematisch

Produktübersicht VAWT

  • VAWT 20 kW quinta 20 aktive Pitchsteuerung
  • VAWT 99 kW quinta 99 aktive Pitchsteuerung
LEISTUNG EINSATZBEREICHE
0,5 bis 1,5 kW Inselbetrieb für Boote, Wohnwagen, Gleichstromversorgung
1,5 bis 5 kW Netzparallelbetrieb im Wohnbereich
5 bis 15 kW Netzparallelbetrieb im Wohnbereich mit Elektroheizung
größer 15 kW Netzparallelbetrieb im Gewerbereich

Das sollten Sie über Kleinwindanlagen wissen …

Die wirklich wichtigen Parameter – Ihre Kaufentscheidung

Die Nennleistung einer Windturbine ist nur ein Richtwert für die Größe und das Können einer Kleinwindanlage und wird bei meist 11,5 bis 12 m/s Windgeschwindigkeit erreicht – aber wann erreichen Sie diese Windgeschwindigkeiten schon. IN den Windböen werden diese Windgeschwindigkeiten leicht erreicht. Jedoch nur über einen kurzen Zeitraum. Im Küstenbereich von Nord- und Ostsee werden im bodennahen Bereich durchschnittliche Windgeschwindigkeiten von 6-7,5 m/s erreicht. Ins Binnenland hinein wird die Windgeschwindigkeit immer geringer. Unter 3,5-4 m/s durchschnittlicher Windgeschwindigkeit sollten Sie keine Kleinwindanlage installieren – es lohnt sich einfach nicht. Die Energie des Windes pro Quadratmeter Fläche wird dann so gering, dass die beste Anlage nicht mehr genug Strom erzeugen kann.

  • Die wichtigste Kenngröße zur Bewertung einer Kleinwindanlage ist das Verhältnis aus erzielter Leistung bzw. Ertrag (reell gemessen, nicht Windkanal- oder theoretisch berechnete Werte) zu Rotorfläche des Windgenerators – orientieren Sie sich daran und Sie werden “die Spreu vom Weizen trennen” können.
  • Kaufen Sie nur Anlagen, deren auf realen Werten beruhende Leistungs- sowie Ertragskurve überzeugend sind. Orientieren Sie sich an den Werten bei  Windgeschwindigkeiten von 4 und 6 m/s, denn diese kommen in Mitteleuropa am häufigsten vor. Auch wir orientieren uns neben wichtigen anderen Kriterien daran und bieten Ihnen nur ausgesuchte Kleinwindturbinen an.
  • Auch die Zertifizierung eines Windrades allein ist noch kein Garant für eine gute Windkaftanlage. Die Auswertung der Messwerte liefert erst die wirkliche Erkenntnis über die Güte der Windturbine!
  • Eine CE-Zertifizierung liefert keine Aussage über die Güte, Qualität und Leistungsfähigkeit eines Windkraftwerkes. Sie ist nur eine Herstellererklärung.
  • Überzeugen Sie sich von der Qualität der gewünschten Windturbine möglichst anhand einer Referenzanlage.
  • Jede Kleinwindkraftanlage braucht für den über Jahre hinweg dauerhaften und zuverlässigen Betrieb Wartung und Service. Kaufen Sie daher nicht irgendwo, das wird sonst später teuer.
  • Der Wechselrichter als Teil der Steuerelektronik ist eine äußerst wichtige Komponente. Verwenden Sie keinen PV-Wechselrichter ohne Zusatztechnik! Dieser allein kann die starken Energieschwankungen der Windturbine nicht verarbeiten und ist auch nicht programmierbar. Nur mit einem Zusatzmodul können sie einen PV-Wechselrichter verwenden.
  • Der Turm spielt eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, einen möglichst hohen Energieertrag aus der Luftströmung zu entnehmen. Je höher desto besser. Das hat auch den Vorteil, dass die Geräuschemission noch geringer ist und die Windturbine zudem optisch kleiner wirkt. Also gleich 3 Vorteile. Lassen Sie sich nicht von der bauantragsfreien 10m-Höhengrenze beeindrucken – sie hat in vielerlei Hinsicht Nachteile.  Grundsätzlich gilt, je höher desto besser/homogener ist die Windanströmung und damit auch der Ertrag der Kleinwindanlage, den die Kleinwindturbine dem Wind entziehen kann. Aber nicht jede Kleinwindanlage passt vom Kosten-Nutzen-Verhältnis zu jedem Mast. Die Windturbine muss auch in der Lage sein, von der Leistungsfähigkeit her die Kosten für den Mast einzuspielen. Wir bieten Ihnen folgende Mastsysteme für Kleinwindanlagen in Abhängigkeit von den Standortbedingungen und Kundenwünschen an:
    • mobile Mastsysteme bis 20 m
    • Rohr- und Gittermasten bis 30 m Höhe
    • Betonmasten bis 50 m Höhe
  • Die Fundamente für Windgeneratoren sind grundsätzlich auch abhängig vom Untergrund. Falsch dimensionierte Fundamente und ungeeignete Untergründe können beim nächsten Sturm schnell zur Katastrophe für das Windkraftwerk führen. Sie erhalten von uns
    • Fundamente in Komplettleistung inklusive Erdarbeiten
    • Fundamentpläne und -vorgaben für die eigenständige Erstellung des Fundamentes
    • Steelroot-Fundamente
    • Betonfundamente monolitisch
    • Beton-Köcherfundamente
  • Dem Bremssystem und dem Sicherungssystem von Kleinwindanlagen kommt ein ganz besondere Verantwortung zu. Sie schalten bei Starkwind die Windturbine ab, bzw regeln die Drehzahl herunter. Eine rein elektrische Bremse durch Kurzschließen des Windgenerators ist ganz sicher kein ausreichender Schutz vor Überdrehen und führt in Folge dessen zur Totalzerstörung des Kleinwindrades und nicht selten zu Schäden in der Umgegend. Jede ordentlich konstruierte Kleinwindanlage hat daher indestens zwei Bremssysteme.

Service

Bodengutachten

Bodengutachten sind grundlegende Vorraussetzungen für eine standfeste Kleinwindanlage. Schlickuntergünde oder lehmhaltige Böden können schnell zur Schieflage der Windkraftanlage führen. Lassen Sie zu Ihrer Sicherheit den Untergrund von einem Fachmann prüfen, wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt.

Statik

Statikberechnungen sichern nachhaltig die nötige Standsicherheit – sparen Sie bitte nicht am falschen Ende! Wir liefern diese selbstverständlich mit.

Schattenwurf

Schattenwurfberechnungen sind bei engerer Bebauung oft unvermeidlich, um nicht den Streit mit der werten Nachbarschaft zu provozieren. Diese Leistung erhalten Sie von gerne uns.

Abstandsflächen

Abstandsflächenberechnungen werden in jedem Bundesland anders berechnet. Wir erstellen Ihnen diese gemäß der örtlichen Bauvorschriften.

Windmessung

Windmessung, -gutachten und-berechnungen sind Grundlage aller Ertragsprognosen. Wir leisten das für Sie.

Wir beraten Sie gern – rufen Sie uns an unter 03382 74150

Voraussetzungen – Baurecht – Vorschriften

Genehmigungen von Kleinwindkraft- und Hybridanlagen:

Für Kleinwindenanlagen gelten in der Regel andere Bestimmungen als bei Anlagen im MW-Bereich, wie Sie von Windparks bekannt sind. Windkraft ist also nicht gleich Windkraft!

Bitte beachten Sie: In der Mehrzahl aller Vorhaben ist eine baurechtliche Genehmigungen nötig. Diese hat aber den Vorteil, wenn sie einmal erteilt ist, kann sie nicht mehr von Behörden oder Nachbarn in Frage gestellt werden.

Das Baurecht für Anlagen der Erneuerbaren Energie ist über die Jahre immer komplizierter geworden. Insbesondere die baurechtliche Voraussetzungen für Kleinwindanlagen in Deutschland haben sich immer mehr verkompliziert. Das Baurecht für Kleinwindanlagen richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben im Flächennutzungsplan der Gemeinde. Steht darin der Aufstellung Ihres Windgenerators nichts entgegen, so muss sie sich trotzdem den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Hier sollten Sie sich vorher mit den Nachbarn, der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt verständigen. Auch mit dem zuständigen Unweltamt sollte zuvor gesprochen werden – dieses wird durch das Bauamt immer zur Entscheidungsfindung herangezogen. Im aktuellen Baurecht spielt im regulären Bauantrag die Statik des Masten der Kleinwindanlage ein wichtige Rolle. Schattenwurf, Schallschutz, Discoeffekt, Abstandsflächenberechnung, Angleichung an die ortsübliche Bebauung, Regelungen im B-Plan sowie Höhenvorgaben im Flächennutzungsplan, Abstände zu Denkmälern, sowie landschafts- und naturschutzrechtliche Belange, wie Vogel- und Fledermausschutz sind ebenfalls relevant und können zu imensen Kosten führen, die kleinere Kleinwindanlagen an vielen Standorten unrentabel werden lassen.

Die angebliche Verbesserung des Baurechtes für Kleinwindturbinen durch Genehmigungsfreiheit für Kleinwindturbinen unter 10 m Blattspitzenhöhe ist keine Verbesserung, da in dieser Höhe an der übergroßen Anzahl an potentiellen Standorten Hindernisse die freie Anströmung des Windes verhindern, so dass die Kleinwindkraftanlage weit weniger produziert als prognostiziert wird.

Wir sind Ihnen bei der Klärung der Genehmigungsfähigkeit gerne behilflich, rufen Sie uns an unter 03382 7415-0